Baumgutachten & eingehende Untersuchungen

Ahorn mit massiver Fäule
Eine massive Fäule hat diesen Ahorn im Sturm zerbersten lassen

Alte und seltene Bäume besitzen einen besonderen Wert für ihr Umfeld, sowohl kulturell als auch naturschutzfachlich.
Um diese Bäume möglichst lange und gefahrlos erhalten zu können, bieten wir Ihnen eine tiefe und umfassende Begutachtung des Baumzustandes an.

Das Baumgutachten besteht aus einer detaillierten Erfassung verkehrsgefährdender Symptome basierend auf der Sichtkontrolle des Baumes nach FLL-Baumkontrollrichtlinie.
Bleiben an Bäumen nach der Durchführung der visuellen Sichtkontrolle Zweifel über die Verkehrssicherheit, folgt eine eingehende Untersuchung.

Die Richtlinie „Baumuntersuchungsrichtlinien – Richtlinien für eingehende Untersuchungen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen“ wurde von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) entwickelt und formuliert wichtige Grundsätze und Anforderungen an die eingehenden Untersuchungen. Zudem beschreibt die Richtlinie die wichtigsten technischen Untersuchungsverfahren, wie zum Beispiel die von uns verwendeten Verfahren der Schalltomographie und der Resistographie.

Nach Umsetzung der eingehenden Untersuchung werden die gewonnenen Ergebnisse beurteilt und die Erkenntnisse zu den Auswirkungen der verkehrsgefährdenden Symptome auf die Baumstatik ausführlich im Gutachten dargelegt.

Bäume können erhebliche Sach- oder Personenschäden verursachen

Als Privatperson sowie als Gemeinde oder Amt haften Sie als Eigentümer von Bäumen für die Verkehrssicherheit selbiger. Bei Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht können Ansprüche aus unerlaubter Handung (§823 BGB) oder aus Amtshaftung (§839 BGB) gestellt werden.

Folgt auf den Schadensfall ein Streitfall muss herausgefunden werden, ob der Schaden vorhersehbar war und ob der Baumeigentümer alles Zumutbare getan hat, um die Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten.
Um die Sachlage fachlich einschätzen zu lassen, wird von der jeweiligen Instanz mindestens ein Sachverständiger zur Anfertigung eines Gutachtens aufgefordert. Das Gutachten kann maßgeblich für den Ausgang des Streitfalles sein.

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