Baumwertermittlung

Gehölze sind nach § 94 BGB wesentliche Bestandteile eines Grundstücks und können so ein erheblicher Wertanteile vom Grundstück sein.

Wir ermitteln für Sie den monetären Wert Ihrer Bäume / Ihrer Hecke mit einem von obersten Gerichten in Deutschland anerkannten und normierten Bewertungsverfahren:
Der Gehölzwertermittlung nach der Methode Koch/FLL-Richtlinie

  • Wir berechnen für Sie die monetäre Schadenshöhe nach Vandalismus oder Unfall als rechtliche Grundlage bei Schadensersatzansprüchen.
  • Auch bei der Ermittlung des monetären Baumwerts bei Verkauf eines Grundstücks, bei Enteignung, bei Totalverlust so wie bei unerlaubter Fällung sind wir Ihnen gerne behilflich!

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